Schulordnung

Unsere  Schulordnung wurde vom Lehrerkollegium in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat erstellt.
 
   

 

 

 

 

 

 

 

  1. 3 Aufenthalte im Schulgebäude außerhalb vereinbarter Termine sind zu vermeiden (Sicherheitsgründe).
  2. 4 Bei Gesprächsbedarf sind Termine vorab mit der Lehrkraft zu vereinbaren.
  3. 5 Eltern übernehmen Verantwortung für den bestmöglichen schulischen Werdegang ihrer Kinder:
    • Verantwortung für die körperliche und psychische Gesundheit (Ernährung, Bewegung, Schlaf, Medienkonsum, …).
    • unterstützen schulische Abläufe

(Pünktlichkeit, Vollständigkeit der Schulmaterialien und Hausaufgaben, gründliche Kenntnisnahme und rechtzeitige Rückgabe von Schulinformationen und -dokumenten,…).

  • unterstützen die Erziehungsziele der Schule (siehe Punkt 1 und 2).

 

 

 

 
   

 

Zu 1: Umgang miteinander

Das Schulkind muss sich mündlich entschuldigen. Im Wiederholungsfall muss es sich schriftlich entschuldigen und die Erziehungsberechtigen werden informiert. Bei schweren oder fortlaufenden Verstößen wird die Schulleitung informiert und es werden weitergehende Schritte eingeleitet.

 

Zu 2: Umgang mit Sachen

Bei Sachbeschädigung muss das Schulkind den Ursprungszustand wiederherstellen oder Schadensersatz leisten. Die Erziehungsberechtigten werden ggf. informiert.

Bei wiederholten oder schweren Fällen von Sachbeschädigung sowie bei Diebstahl entscheidet die Lehrerkonferenz über weitere Maßnahmen.

 

Zu 3: Verhalten vor, während und noch dem Unterricht

Je nach Regelverstoß erfolgen individuelle, angemessene Konsequenzen.

 

Zu 4: Verhalten während und noch der Pause

Bei wiederholten Verstößen muss sich das Schulkind entweder in unmittelbarer Nähe der Pausenaufsicht aufhalten oder wird von der Pause ausgeschlossen.

Weitergehende Maßnahmen sind möglich.

Bei rücksichtslosem Verhalten an den Spielgeräten darf das Schulkind diese Geräte eine festgelegte Zeit nicht mehr benutzen.

Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen die Pausenregeln schreibt das Schulkind zeitnah die entsprechende Regel ab und begründet diese.

Der in dieser Zeit versäumte Unterricht muss nachgearbeitet werden. Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt.