Mittagsbetreuung

Pädagogische Betreuung für Grundschulkinder

Der Markt Kirchzell bietet als Träger in Abstimmung mit der Grundschule eine Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr und eine verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr an.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mittagsbetreuung und deren Ablauf sind in diesem Merkblatt geregelt. Mit der Anmeldung erkennen die Eltern die Inhalte dieses Merkblatts als Bestandteil der Betreuungsvereinbarung an. Für das Schuljahr 2022/2023 besteht mangels Nachfrage nur die Möglichkeit, eine Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr zu buchen.  Ab dem Schuljahr 2023/2024 besteht auch wieder das Angebot einer Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr.

Dazu ist es allerdings notwendig, dass jeweils eine gleichbleibende Gruppe von mindestens zwölf Kindern an der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr und der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr an zwei Nachmittagen teilnimmt.  Die Mindestbuchungszeit wird daher auf zwei Nachmittage festgelegt.

Angebot der Mittagsbetreuung

  • Mittagsbetreuung
    Montag 12.30 bis 14.00 Uhr Mittagsbetreuung Eier färben
    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 11:30 bis 14:00 Uhr
  • Warme Mittagsverpflegung
  • Hausaufgabenbetreuung mit Unterstützung und Anleitung (dies ist nur in der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr und somit erst wieder ab dem Schuljahr 2023/2024 möglich)
  • Abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten
  • Elternsprechstunden
  • Zusammenarbeit zwischen den Betreuern und den Lehrkräften sowie der Schulleitung

Träger der Mittagsbetreuung

Träger ist der Markt Kirchzell, Hauptstraße 19, 63931 Kirchzell. Dieser deckt auch die nach dem Zuschuss des Freistaates Bayern und den Elternbeiträgen verbleibenden ungedeckten Kosten.

An- und Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt verbindlich für die Dauer des Schuljahres. Über die Annahme der Anmeldung entscheidet der Träger in Abstimmung mit der Grundschule. Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht. Eine Abmeldung von der Betreuung während des laufenden Schuljahres ist nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag möglich. Wichtige Gründe sind der Wegzug aus Kirchzell sowie ärztlich bescheinigte gesundheitliche Hinderungsgründe für die Teilnahme des Kindes an der Betreuung. Ob in sonstigen Fällen ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Träger.

  • Die Gebühr für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr beträgt 20,00 € monatlich für die Mindestbuchungszeit von einem Nachmittag und 30,00 € monatlich für zwei Nachmittage.
  • Sie erhöht sich für jeden weiteren Tag um 15,00 €.
    .
  • Die Gebühr für die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr beträgt 40,00 € monatlich
    für die Mindestbuchungszeit von zwei Nachmittagen.
  • Sie erhöht sich für jeden weiteren gebuchten Nachmittag um 20,00 €. Für den Ferienmonat August werden dabei keine Gebühren erhoben (Stand: 13.05.2019).

Mittagsverpflegung / Spiel- und Getränkegeld

Für die Mittagsverpflegung werden derzeit Kosten von 4,50 € pro Tag fällig. Sie kann nur verbindlich für alle Buchungstage angeboten werden. Falls das Kind nicht an der Mittagsverpflegung teilnimmt, kann es Kaltverpflegung mitbringen. Aus hygienischen Gründen kann mitgebrachtes Essen nicht gewärmt werden.

Für Spiel- und Getränkegeld werden monatlich erhoben:

verkürzte Mittagsbetreuung:

  • bei zwei Tagen Anwesenheit pro Woche 3,00 € im Quartal
  • bei drei Tagen Anwesenheit pro Woche 3,50 € im QuartalMittagsbetreuung Essen
  • bei vier Tagen Anwesenheit pro Woche 4,00 € im Quartal

verlängerte Mittagsbetreuung:

  • bei zwei Tagen Anwesenheit pro Woche 7,00 € im Quartal
  • bei drei Tagen Anwesenheit pro Woche 10,50 € im Quartal
  • bei vier Tagen Anwesenheit pro Woche 14,00 € im Quartal

Das Spiel- und Getränkegeld ist jeweils am Anfang eines Quartals an das Betreuungspersonal zu entrichten.

Hausaufgabenbetreuung (Angebot erst wieder zum Schuljahr 2023/2024)

Die anstehenden Hausaufgaben werden so selbständig und effektiv wie möglich unter Betreuung und Hilfestellung erledigt. Die Eltern erhalten über das Hausaufgabenheft eine Mitteilung, falls eine Hausaufgabe noch aussteht. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der erledigten Hausaufgaben. Die Verantwortung für die Erledigung der Aufgaben bleibt bei den Eltern.

Freizeitaktivitäten

Mittagsbetreuung Bauwagen SeiteDa die Freizeit der zu betreuenden Kinder wichtig ist, bestimmen diese über die Gestaltung der Freizeitaktivitäten (Kreatives, Aktives, Entspannung) mit. Sie werden darin im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten von dem Betreuerteam unterstützt. Anregungen werden aufgegriffen und in die Beschäftigungsangebote einbezogen. Im Umgang miteinander werden gemeinsam mit den Kindern Regeln erarbeitet, an denen sich die Kinder orientieren und faire Konfliktlösungen erleben können. Es ist dem Betreuungsteam wichtig, die Gruppenzugehörigkeit und das „Wir-Gefühl“ sowie das soziale Miteinander zu vermitteln und zu stärken.

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Teilnahmepflicht

Die Teilnahme an der Mittagsbetreuung ist für die angemeldeten Kinder verpflichtend. Ausnahmsweise kann von der Teilnahme aus wichtigen Gründen im Einzelfall befreit werden (z. B. bei Arzt- oder Therapieterminen). Über die Befreiung entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuung.

Betreuungsteam

Derzeit besteht das Betreuungsteam aus:

Christina Henn, Nicole Trumpf, Yvonne Throm und Nicole Friedel

Die Mittagsbetreuung ist über die Rufnummer 0176/32974874 zu diesen Zeiten erreichbar:

Montag 12:30 – 14:00 Uhr
Dienstag 11:30 – 14:00 Uhr
Mittwoch 11:30 – 14:00 Uhr
Donnerstag 11:30 – 14:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne auch eine SMS oder Email schreiben, oder in dringenden Fällen die Schule unter der Rufnummer 09373/535 kontaktieren.

Das Betreuungsteam tauscht sich regelmäßig in Teambesprechungen aus und nimmt kontinuierlich an fachspezifischen Fortbildungen teil. Es arbeitet eng mit dem Lehrerkollegium der Grundschule zusammen.

Elternsprechstunden

Elternsprechstunden werden nach Vereinbarung angeboten.

Raumangebot

Für die Betreuung stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Räume der Mittagsbetreuung im Untergeschoss des Anbaus der Schule für Essen, Aufenthalt und Spiel
  • Räume in der Schule für Aufenthalt, Spiel und Hausaufgaben
  • der Mehrzweckraum für Bewegungsspiele
  • die Außenanlage mit Spiel- und Sportmöglichkeiten sowie
  • der Schulgarten.

Krankheit

Kinder die die Schule wegen Erkrankung nicht besuchen sind auch vom Besuch der Mittagsbetreuung ausgeschlossen. Für ansteckende und übertragbare Krankheiten gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes für die Schule und den Kindergarten analog.

Die aktuellen Anmeldeunterlagen für die Mittagsbetreuung finden Sie hier.

Hier finden Sie das aktuelle Hygienekonzept unserer Mittagsbetreuung.